1.
Nachweis der Güter, der freien Herrn v. Bessingen im Klosterindex:
Der Codex Eberhardi ist ein Schenkungsverzeichnis des Reichsklosters
Fulda. Zwischen 1150 und 1160 fertigte der Mönch Eberhard Abschriften
der im Kloster gesammelten Dokumente aus früherer Zeit an. Er stützte
sich dabei auf die vor 350 Jahre früher begonnene Urkundensammlung des
Fuldaer Abtes Hrabanus Maurus. Von ursprünglich 8 Bänden existieren
nur noch zwei Bücher. Einen Überblick über die Sammlung des Hrabanus
Maurus gewährt die erhalten gebliebene Zusammenfassung des Mönches
Eberhard. Man sagt, er nahm es mit der Wahrheit nicht so genau. Teile des
Codex gelten als verfälscht. Mit solcher Art von manipulierten Rechtstitel
sollte fuldaischer Besitz auf Güter bewiesen werden die dem Kloster, ab
744 aber nie vermacht worden waren. Auch die Güter Bessingen, außer
Abtsbessingen, die hier im Codex namentlich verzeichnet sind, gehörten
nie dem Kloster. Sie waren nachweislich der Eigenbesitz der Ritter von
Bessingen. Aber durch die Fülle von Detailangaben in den Handschriften
gestattet es Historikern über Anfänge von Siedlungen und Orten bis in die
Zeit der Frankenkönige einzuschätzen und gelten als urkundlich.
Den Auftrag ein Kopialbuch mit archivierten Urkunden und Regesten zu
schaffen erhielt er von seinem Abt Markward I. ( 1150-65 ) der auch als
Marquard oder Marcwart genannt wird. Dessen Intention im 12. Jahrh.
wirtschaftlich desolate Lage der Benediktinerabtei über Aufzeichnung
der Besitztümer und deren Einforderung von Lehensträgern oder auch
Ministerialen zu bessern, blieb der Erfolg jedoch versagt.
- Der Codex Eberhardi wird im Hessischen Staatsarchiv in Marburg
aufbewahrt. Wir in der Familie besitzen selbst den Band 1 (1995) und
Band 2 (1996) ISBN 3770810449.